Handelsklassen für Obst
Obst und Gemüse wird in der EU in verschiedene Handelsklassen eingeteilt und verkauft. Damit soll gewährleistet werden, dass in der ganzen EU Obst mit gleichen Qualitätskriterien angeboten wird. Diese Handelsklassen für Obst dienen sowohl dem Verbraucher als auch dem Handel.
Die Handelklassen für Obst und Gemüse gelten in der gesamten EU. Sie dienen der besseren Marktübersicht sowie dem Schutz des Verbrauchers vor minderwertiger Ware. Beim Erwerb von Obst einer bestimmten Güteklasse kann der Verbraucher in der EU damit sicher sein, dass das Obst gewisse Qualitätsanforderungen in Sachen Größe, Form, Farbe, Beschaffenheit usw. entspricht. Die Handelsklassen für Obst sagen dabei jedoch nichts über die Inhaltsstoffe und den Geschmack des Obstes aus.
Die drei Handelsklassen für Obst sind Handelsklasse Extra (H. Extra), Handelsklasse I (H. I) und Handelsklasse II (H. II). Dabei gelten folgende Kriterien für die jeweilige Handelsklasse:
- Handelsklasse Extra (H. Extra) höchste Qualität; frei von jeglichen Fehlern (ganz, glatt, fest, prall), gut geformt, einheitliche Farbbeschaffenheit, gleiche Größe. Die Handelsklasse Extra wird üblicherweise nur bei bestimmten Produkten wie Spargel, Äpfeln oder Pfirsichen verwendet.
- Handelsklasse I (H. I) gute Qualität; leichte Form- und Entwicklungsfehler, leichte Farbfehler, sehr leichte Quetschungen, ausreichende Festigkeit. Kartoffeln dürfen nur als H. I im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden.
- Handelsklasse II (H. II) mittlere Qualität; gröbere Fehler, gröbere Farbabweichungen sind zulässig. In jedem Fall sind die Mindesteigenschaften einzuhalten. Fast alle Bio-Artikel tragen die H. II.
Toleranzen bzgl. der Größensortierung werden gewährt, die die Höchstgrenze festsetzen, die bei der Abweichung von den Anforderungen nicht überschritten werden dürfen. Dieser Toleranzwert liegt bei 10%.
Unabhängig von den Handelsklassen muss das in der EU verkaufte Obst mindestens folgende Kriterien vorweisen: ganz, fest, gesund, sauber, Rückstände an Pflanzenschutzmitteln sind auf ein unbedenkliches Maß begrenzt, frei von fremden Geruch und Geschmack, frei von Schädlingen, frei von Schäden durch Schädlinge, frei von übermäßiger Feuchtigkeit, genügend entwickelt (reif). Außerdem muss die Verpackung zum Schutz der Erzeugnisse stabil und haltbar sein.
Neben den EU Handelsklassen gab es bis zum 01.01.2007 in Deutschland noch eine Handelsklasse für Obst und Gemüse, das in Deutschland produziert wurde. Diese nationalen Handelsklassen wurden abgeschafft. Damit entfällt für einige Obst- und Gemüsearten die Kennzeichnungspflicht mit Handelsklassen nach deutschem Recht. Das gilt für Produkte, die in Deutschland erzeugt oder verpackt wurden. Die betroffenen Obst- und Gemüsesorten sind Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren, Preiselbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren sowie Dicke Bohnen, Feldsalat, Knollensellerie, Kohlrabi, Meerrettich, Radieschen, Rettiche, Rote Beete, Schwarzwurzeln.