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Noni



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Die Noni (Morinda citrifolia) ist die Frucht des Noni-Baums, auch Indischer Maulbeerstrauch oder Indischer Maulbeerbaum genannt. Die Noni ist in letzter Zeit ins Gespräch gekommen, weil daraus Noni-Saft gewonnen wird, der angeblich heilende Wirkung haben soll.

Die ursprüngliche Heimat der Noni ist unbekannt, vermutlich stammt sie aber aus Australien, von wo aus sie sich über den Indischen Ozean bis nach Polynesien verbreitete. Von dort wurde sie von polynesischen Siedlern vor über 2.000 Jahren nach Hawaii eingeführt, so ist der Name „Noni“ auch hawaiianisch. Heute wird die Noni in Indien, auf den pazifischen Inseln, Polynesien, Costa Rica, Barbados, Puerto Rico, der Dominikanischen Republik, Tahiti und Madagaskar angebaut.

Die Noni ist eine ovale bis eiförmige Sammelsteinfrucht und erreicht eine Länge von etwa 4 bis 7 cm. Sie ist grün, wechselt ihre Farbe aber mit zunehmender Reife ins Gelbliche und schließlich zu beinahe weiß. Die Frucht enthält zahlreiche Kerne. Die reife Noni-Frucht hat einen fauligen Geruch und Geschmack, der an ranzigen Käse erinnert. Deswegen wird sie im Englischen oft als „Cheese Fruit“ (Käsefrucht) und mitunter sogar als „Vomit Fruit“ (Brechfrucht) bezeichnet. Nichtsdestotrotz ist die Noni-Frucht essbar, wenn sie auch von den meisten Ureinwohner auf Hawaii, in Australien und Polynesien nur in Notzeiten und bei Hungersnöten verzehrt wird.

Die Noni ist als Frucht hierzulande praktisch nicht erhältlich. In ihren Heimatländern wird die Frucht roh gegessen, mitunter mit Salz bestreut oder in Currys und Eintöpfen gekocht. Die Samen der Noni-Frucht kann man rösten und als Snack genießen.

Hierzulande ist die Noni vorwiegend in Form von Nonisaft bekannt. Dem Nonisaft ist meistens, aufgrund des strengen Geschmacks der Noni-Frucht, noch anderer Fruchtsaft wie bspw. Apfelsaft, Himbeersaft oder Orangensaft beigemischt.

Nonisaft werden von seinen Anhängern gesundheitsfördernde bzw. sogar heilende Wirkung bei verschiedensten Gebrechen zugeschrieben. Der Nonisaft, bzw. der darin enthaltene Stoff Xeronin soll u.a. gegen Diabetes, Arthritis, Übergewicht , Depressionen und sogar Krebs wirken. Bis jetzt sind jedoch keine dieser Wirkungen wissenschaftlich bzw. pharmazeutisch bewiesen.

Nonisaft darf in der EU erst seit 2003 verkauft werden. Im Genehmigungsverfahren des Nonisaftes wurde ausdrücklich festgestellt, dass es keinen Beweis für eine besondere gesundheitsfördernde Wirkung von Nonisaft im Vergleich zu anderen Fruchtsäften gibt. Heilversprechen bzw. so genannte „Health Claims“ in Zusammenhang mit Nonisaft sind in der EU sowie in der Schweiz verboten.Dennoch gibt es immer noch Menschen, die Nonisaft teils zu Preisen von 40 bis 50 Euro pro Liter kaufen.

Seit dem Dezember 2008 dürfen in der EU auch getrocknete und geröstete Noni-Blätter als so genanntes „Novel Food“ verkauft werden. Die Blätter des Noni-Baumes dürfen jedoch nur für die Zubereitung von Aufgüssen verwendet werden, dabei darf die Menge von höchstens einem Gramm pro Tasse Aufguss nicht übrreschritten werden. Als Nahrungsergänzungsmittel dürften sie nicht angeboten werden. Für andere Noni-Produkte wie Konfekt oder Fruchtpüree gibt es bisher (Stand 02/2010) keine Zulassung, mit einer Zulassung anderer Produkte ist aber demnächst zu rechnen.

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